Regulatorik

eIDAS 2.0 Registrierung als Relying Party: Der vollständige Leitfaden

Alles, was Sie über die Registrierung als Relying Party nach Artikel 5b der eIDAS-Verordnung 2024/1183 wissen müssen.

eIDAS Pro Team
18. Februar 2026
12 Min. Lesezeit

eIDAS 2.0 Registrierung als Relying Party: Der vollständige Leitfaden

Wenn Sie sich entschieden haben, ein eigenes WRPAC-Zertifikat zu erhalten und sich unter eIDAS 2.0 als Relying Party zu registrieren, beginnen Sie eine Reise durch Europas anspruchsvollstes Compliance-Rahmenwerk für digitale Identität. Dieser Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie zu den Registrierungsanforderungen nach Artikel 5b, zum Schritt-für-Schritt-Prozess und zu den technischen Spezifikationen wissen müssen.

Ob Sie ein Großunternehmen sind, das sich auf interne Compliance vorbereitet, ein Fintech, das regulatorische Anforderungen umsetzt, oder ein Unternehmen, das vor einer Entscheidung für den Aggregator-Weg zunächst seine Optionen prüft: Hier finden Sie eine umfassende Orientierung.

Wer gilt als Relying Party?

Unter eIDAS 2.0 ist eine Relying Party jede natürliche oder juristische Person, die Identitätsattribute aus EU Digital Identity Wallets zur Authentifizierung oder Autorisierung anfordert und prüft.

Typische Anwendungsfälle für Relying Parties

Sie sind eine Relying Party, wenn Sie:

  • das Alter verifizieren für Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Erwachsenenangebote oder altersbeschränkte Waren
  • die Identität verifizieren für Finanzdienstleistungen (KYC/AML), Kontoeröffnung oder rechtliche Verträge
  • berufliche Qualifikationen verifizieren für Einstellung, Zulassung oder professionelle Dienstleistungen
  • Bildungsnachweise verifizieren für Zulassung, Beschäftigung oder Zertifizierung
  • die Adresse verifizieren für Versand, rechtliche Zuständigkeit oder Anspruchsprüfung
  • Nutzer authentifizieren für sicheren Systemzugang oder privilegierte Operationen

Kurz gesagt: Wenn Sie EU-Bürger auffordern, mit der EUDI Wallet etwas über ihre Identität nachzuweisen, sind Sie eine Relying Party.

Artikel 5b: Der rechtliche Rahmen

Artikel 5b der Verordnung (EU) 2024/1183 legt den gesamten Rahmen für Relying Parties fest. Schauen wir uns an, was konkret erforderlich ist.

Zentrale Registrierungsanforderungen (Artikel 5b, Absatz 1)

Jede Relying Party muss sich bei der Aufsichtsbehörde ihres Niederlassungsmitgliedstaats registrieren und Folgendes bereitstellen:

  1. Identifikationsangaben:

    • Rechtlicher Name und Angaben zur Niederlassung
    • Eingetragene Adresse und Zuständigkeitsraum
    • Legal Entity Identifier (falls vorhanden)
    • Kontaktinformationen für Compliance-Zwecke
  2. Erklärung zum beabsichtigten Einsatz:

    • Konkrete Attribute, die Sie anfordern werden (z. B. „über 18 Jahre“, „vollständiger Name“, „Adresse“, „berufliche Qualifikationen“)
    • Zweck und Rechtsgrundlage für jedes angeforderte Attribut
    • Anwendungsfälle und Einsatzszenarien
    • Erwartetes Transaktionsvolumen (kann erforderlich sein)
  3. Technische Fähigkeiten:

    • Bestätigung der Fähigkeit, EUDI-Wallet-Nachweise zu validieren
    • Beschreibung der technischen Umsetzung (Direktintegration vs. Intermediär)
    • Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren zur Datenverarbeitung

Grundsatz der Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit

Artikel 5b stellt ausdrücklich klar, dass die Registrierung „kosteneffizient und dem jeweiligen Risiko angemessen“ sein muss.

Was das bedeutet:

  • Behörden dürfen keine überhöhten Gebühren erheben oder unangemessene Markteintrittsbarrieren schaffen
  • Kleine Unternehmen sollten nicht dieselbe regulatorische Last tragen wie große Finanzinstitute
  • Registrierungsanforderungen sollen mit dem Risikoprofil Ihres Anwendungsfalls skalieren

Erwartete Registrierungsgebühren: 100 bis 1.000 EUR pro Jahr, je nach Mitgliedstaat (exakte Beträge folgen mit der Inbetriebnahme der Infrastruktur).

Passporting: Eine Registrierung, 27 Länder

Das ist entscheidend: Eine Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat gilt in allen 27 Mitgliedstaaten.

Beispiel: Ein französisches Unternehmen registriert sich in Frankreich als Relying Party. Diese Registrierung ermöglicht automatisch die Verifikation deutscher, italienischer, spanischer, niederländischer (usw.) Bürger über deren nationale EUDI Wallets - ohne separate Registrierung pro Land.

Das ist das Passporting-Prinzip und der Grund, warum das EUDI-Ökosystem von Beginn an tatsächlich paneuropäisch funktioniert.

Laufende Pflichten nach der Registrierung

Die Registrierung ist kein einmaliger Vorgang. Artikel 5b begründet fortlaufende Verpflichtungen:

1. Änderungen unverzüglich melden

Wenn sich einer der folgenden Punkte ändert, müssen Sie Ihre nationale Aufsichtsbehörde informieren:

  • Beabsichtigte Anwendungsfälle - Hinzufügen neuer Attribute oder Zwecke
  • Rechtsstatus - Namensänderungen, Fusionen, Übernahmen
  • Technische Umsetzung - Wechsel von Direktintegration zu Intermediär (oder umgekehrt)
  • Kontaktinformationen - damit Regulierungsbehörden Sie erreichen können

Zeitrahmen: „Unverzüglich“ bedeutet, dass Sie nicht bis zur jährlichen Verlängerung warten dürfen. Änderungen sind bei Eintritt zu melden.

2. Sich gegenüber Nutzern eindeutig ausweisen

Wenn die Wallet eines Nutzers Ihre Verifikationsanfrage anzeigt, muss klar erkennbar sein:

  • Wer die Daten anfordert - Ihr registrierter Unternehmensname
  • Welche Attribute angefordert werden - exakt welche Datenpunkte
  • Zweck der Anfrage - warum Sie die Daten benötigen (falls nach nationalem Recht erforderlich)

Hier geht es um Transparenz und Nutzerkontrolle. Nutzer müssen vor der Freigabe verstehen, wer ihre Daten anfordert und zu welchem Zweck.

3. Pseudonyme akzeptieren, wenn keine Identifizierung erforderlich ist

Wenn Ihr Anwendungsfall rechtlich keine vollständige Identifizierung verlangt, müssen Sie pseudonyme Attribute akzeptieren.

Beispiel: Bei einer Online-Altersprüfung für Alkohol ist es rechtlich nicht erforderlich, den Namen oder die vollständige Identität zu kennen - entscheidend ist nur, dass die Person über 18 ist. In diesem Fall müssen Sie ein pseudonymes Attribut „über 18“ akzeptieren, ohne Offenlegung der vollständigen Identität zu verlangen.

Warum das wichtig ist: Datenschutz durch Technikgestaltung. Die Verordnung verpflichtet Relying Parties zur Datensparsamkeit auf das strikt Erforderliche.

Schritt-für-Schritt-Registrierungsprozess

So wird der Registrierungsweg voraussichtlich aussehen (Infrastruktur erwartet ab Mitte 2026):

Schritt 1: Niederlassungsmitgliedstaat bestimmen

Sie registrieren sich in dem Land, in dem Ihr Unternehmen rechtlich niedergelassen ist - nicht dort, wo Ihre Kunden sitzen.

  • Hauptsitz in Deutschland? Registrierung bei der zuständigen deutschen Behörde.
  • In Irland gegründet? Registrierung bei der irischen Aufsichtsbehörde.
  • In Luxemburg niedergelassen? Registrierung bei ILNAS oder der benannten zuständigen Behörde.

Grenzüberschreitendes Passporting übernimmt den Rest - Ihre Registrierung gilt automatisch EU-weit.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie die erforderlichen Informationen und Dokumente zusammen:

  • Unterlagen zur Rechtseinheit:

    • Handelsregisterauszug bzw. Unternehmensregistrierung
    • Gesellschaftsvertrag/Satzung
    • Steueridentifikationsnummer
    • Nachweis der rechtlichen Niederlassung im Mitgliedstaat
  • Unterlagen zum Anwendungsfall:

    • Liste der anzufordernden Attribute
    • Rechtsgrundlage je Attribut (DSGVO-Konformität)
    • Beschreibung der Verifikationsszenarien
    • Richtlinien zu Datenverarbeitung und Aufbewahrung
  • Plan zur technischen Umsetzung:

    • Direktintegration vs. Intermediär-Modell
    • Sicherheitsmaßnahmen und Verschlüsselungsprotokolle
    • Einhaltung von DSGVO und Datenschutzvorgaben

Praxistipp: Wenn das nach viel Aufwand klingt, bieten Beratungsleistungen (z. B. die Advisory-Pakete von eIDAS Pro) vorgefertigte Dokumentationsvorlagen, die auf Ihren Anwendungsfall und Ihr Land zugeschnitten sind und diesen Schritt deutlich vereinfachen.

Schritt 3: Nationales Registrierungsportal nutzen

Jeder Mitgliedstaat wird ein eigenes Registrierungsportal betreiben. Diese Portale sind Stand Februar 2026 noch nicht live, der Start wird aber für Mitte 2026 erwartet.

Voraussichtliche Funktionen:

  • Online-Einreichung von Anträgen
  • Upload-Funktion für Dokumente
  • Statusverfolgung und Benachrichtigungen
  • Zahlungsabwicklung für Registrierungsgebühren

Unterschiede je Land: Jeder Mitgliedstaat gestaltet sein Portal selbst. Daher können Nutzerführung und Detailanforderungen leicht variieren. Die zugrunde liegenden Anforderungen aus Artikel 5b sind in der EU jedoch harmonisiert.

Schritt 4: Antrag einreichen und Gebühren zahlen

Füllen Sie den Online-Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und zahlen Sie die Registrierungsgebühren.

Bearbeitungszeiten: Stand Februar 2026 unbekannt. Bei frühen Anträgen sind längere Laufzeiten möglich, solange Behörden die ersten Antragsvolumina abarbeiten.

Prüfkriterien für die Genehmigung: Behörden überprüfen:

  • Rechtliche Niederlassung im Mitgliedstaat
  • Vollständigkeit des Antrags
  • Technische Fähigkeit zur Validierung von Nachweisen
  • Einhaltung von DSGVO- und Datenschutzanforderungen

Schritt 5: Registrierungszertifikat erhalten

Nach Genehmigung erhalten Sie ein Registrierungszertifikat - das offizielle Dokument, das Sie als registrierte Relying Party ausweist.

Dieses Zertifikat enthält:

  • Ihre eindeutige Relying-Party-Kennung
  • Registrierte Unternehmensdaten
  • Genehmigte Anwendungsfälle und Attribute
  • Gültigkeitsdauer (in der Regel mit jährlicher Verlängerung)

Öffentliches Register: Ihre Registrierung wird in einem öffentlichen Register Ihrer nationalen Behörde geführt und sorgt so für Transparenz gegenüber Nutzern und Aufsicht.

Schritt 6: WRPAC-Access-Zertifikat erhalten

Sobald Sie registriert sind, können Sie sich an einen Qualified Trust Service Provider (QTSP) wenden, um Ihr WRPAC-Access-Zertifikat zu erhalten.

Anforderungen beim QTSP:

  • Vorlage Ihres Registrierungszertifikats als Eignungsnachweis
  • Abschluss der Identitätsprüfung und des Aufnahmeprozesses beim QTSP
  • Zahlung der Zertifikatsgebühren (noch nicht veröffentlicht, geschätzt 500 bis 5.000 EUR/Jahr)
  • Zustimmung zu Zertifikatsbedingungen und Verlängerungsrhythmus

QTSPs, die voraussichtlich WRPAC ausstellen:

  • LuxTrust (Luxemburg)
  • D-Trust (Deutschland)
  • InfoCert (Italien)
  • sowie weitere qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter in der EU

Zertifikatslaufzeit: Typischerweise 1 Jahr mit jährlicher Verlängerung.

Technische Anforderungen für Relying Parties

Die Registrierung ist nur die halbe Miete. Zusätzlich müssen Sie die technischen Protokolle implementieren, um mit EUDI Wallets zu kommunizieren.

1. Unterstützung des OpenID4VP-Protokolls

OpenID for Verifiable Presentations (OpenID4VP) ist das Protokoll, mit dem EUDI Wallets Nachweise an Relying Parties übermitteln.

Was Sie implementieren müssen:

  • Erstellung von Presentation Requests: Signierte Anfrage für konkrete Attribute erzeugen
  • Bereitstellung per QR-Code oder Deep Link: Anfrage über QR-Code (Desktop) oder Deep Link (mobil) an Nutzer ausspielen
  • Verarbeitung der Antwort: Verifiable Presentation aus der Wallet empfangen und validieren
  • Signaturprüfung: Antwort kryptografisch verifizieren

Komplexität: Hoch. Dafür sind Kenntnisse in kryptografischen Protokollen, JWTs und Standards für verifizierbare Nachweise erforderlich.

2. Verarbeitung von Nachweisformaten

EUDI Wallets unterstützen zwei Nachweisformate:

SD-JWT VC (Selective Disclosure JSON Web Token Verifiable Credential)

  • Basiert auf dem JSON-Web-Token-(JWT)-Standard
  • Ermöglicht selektive Offenlegung von Attributen über gehashte Claims
  • Nutzer geben nur angeforderte Attribute preis, nicht den gesamten Nachweis

Beispiel-Anwendungsfall: Ein Nutzer hat einen Nachweis mit Name, Geburtsdatum, Adresse und age_over_18. Sie fragen nur age_over_18 ab - und nur dieses Attribut wird offengelegt.

mdoc (ISO/IEC 18013-5)

  • Basiert auf dem Standard für mobile Führerscheine
  • Verwendet CBOR-Kodierung statt JSON
  • Für bestimmte Nachweistypen verpflichtend (z. B. mobiler Führerschein, Gesundheitsnachweise)

Ihre Implementierung muss beide Formate unterstützen. Je nach Mitgliedstaat und Nachweistyp kommen unterschiedliche Formate zum Einsatz.

3. Integration von Trust Lists

Hier wird es anspruchsvoll: Sie müssen Trust Lists aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten integrieren.

Was sind Trust Lists?

  • Autoritative Listen vertrauenswürdiger Nachweisaussteller
  • Herausgegeben von nationalen Behörden
  • Enthalten Ausstellerzertifikate und öffentliche Schlüssel zur Signaturprüfung

Warum Sie sie brauchen:

  • Um zu verifizieren, dass ein Nachweis von einem legitimen nationalen ID-Anbieter ausgestellt wurde
  • Um kryptografische Signaturen auf Nachweisen zu validieren
  • Um den Sperrstatus von Ausstellerzertifikaten zu prüfen

Die Herausforderung:

  • 27+ nationale Trust Lists (einige Mitgliedstaaten können mehrere Listen haben)
  • Unterschiedliche Formate und Aktualisierungszyklen
  • Laufendes Monitoring für neue, geänderte oder gesperrte Zertifikate

Geschätzter Entwicklungsaufwand: 3 bis 6 Monate Entwicklungsaufwand für eine robuste Trust-List-Integration und laufende Kompatibilität bei sich weiterentwickelnden Standards.

4. Sicherheit und Datenverarbeitung

Artikel 5b verpflichtet Relying Parties dazu:

  • starke Verschlüsselung für die Übertragung von Nachweisen einzusetzen
  • Signaturen kryptografisch zu prüfen anhand der Zertifikate aus Trust Lists
  • Datenaufbewahrung zu minimieren auf das strikt Erforderliche
  • DSGVO-Compliance umzusetzen für Betroffenenrechte
  • Verifikationsereignisse zu protokollieren für Audits (ohne Speicherung personenbezogener Daten)

Bewährte Praxis: Verarbeiten Sie Nachweise zustandslos - validieren, erforderliche Attribute extrahieren, Ergebnis an Ihre Anwendung zurückgeben und den vollständigen Nachweis sofort löschen. Bewahren Sie nur Audit-Metadaten auf (Zeitstempel, angeforderte Attributtypen, Erfolg/Misserfolg), keine personenbezogenen Daten.

Häufige Missverständnisse: HSM- und QSCD-Anforderungen

Einer der hartnäckigsten Mythen rund um Relying Parties betrifft HSMs. Die Klarstellung:

Mythos: „Relying Parties brauchen Hardware Security Modules (HSMs)“

Realität: Nein. HSMs und Qualified Signature Creation Devices (QSCD) sind erforderlich für:

  • Wallet-Anbieter (Stellen, die EUDI Wallets an Bürger ausgeben)
  • Nachweisaussteller (nationale ID-Anbieter, die Nachweise signieren)
  • QTSPs (Vertrauensdiensteanbieter, die Zertifikate ausstellen)

Relying Parties benötigen KEINE HSMs oder QSCDs. Ihr WRPAC-Access-Zertifikat wird von einem QTSP ausgestellt (der HSMs einsetzt). Sie als Relying Party nutzen dieses Zertifikat, um Ihre Anfragen zu authentifizieren - spezielle Hardware ist nicht erforderlich.

Warum die Verwirrung? Frühe Entwurfsdokumente erwähnten QSCD-Anforderungen im Kontext des Gesamtsystems, was teilweise zu Fehlinterpretationen führte. Der finale Standard ETSI TS 119 475 stellt klar, dass RPs keine HSMs benötigen.

Aktueller Stand: Wo die Mitgliedstaaten stehen (Februar 2026)

Stand Februar 2026 stellt sich die Umsetzung wie folgt dar:

Noch keine operative Registrierungsinfrastruktur

Keiner der 27 EU-Mitgliedstaaten hat bisher ein in Betrieb befindliches RP-Registrierungsportal bereitgestellt. Das ist keine Verzögerung - der Stichtag Dezember 2026 für die Verfügbarkeit der EUDI Wallets bleibt auf Kurs. Die RP-Registrierungsinfrastruktur soll Mitte 2026 öffnen und Unternehmen rund 6 Monate für die Registrierung bis zum Produktivstart geben.

Standards sind finalisiert

  • ETSI TS 119 475 v1.1.1 (technischer WRPAC-Standard), veröffentlicht im Oktober 2025
  • Implementing Acts zu Artikel 5b in Diskussion (Batch-2-Implementing-Acts noch im Entwurfsstatus)
  • OpenID4VP-Spezifikationen finalisiert und veröffentlicht

QTSPs bereiten sich vor

Qualified Trust Service Provider wie LuxTrust, D-Trust und andere bereiten die Ausgabe von WRPAC-Zertifikaten vor, sobald die RP-Registrierungsinfrastruktur geöffnet ist. Zertifikate können erst ausgestellt werden, wenn Relying Parties ein Registrierungszertifikat vorweisen - es ist Voraussetzung.

Zwei Wege nach vorn: Eigenregistrierung (DIY) vs. Aggregator

Sie sind bis hierher gekommen, kennen die Anforderungen - jetzt kommt die entscheidende Frage: Sollten Sie das wirklich selbst machen?

Weg 1: Eigenregistrierung (DIY) (für Unternehmen)

Diesen Weg sollten Sie wählen, wenn:

  • Sie ein großes Unternehmen mit dedizierten Compliance- und Rechtsteams sind
  • Sie 6 bis 12 Monate und 150.000+ EUR im ersten Jahr investieren können
  • Sie vollständige Kontrolle über den technischen Stack benötigen
  • Ihr Verifikationsvolumen im mehrmillionigen Transaktionsbereich pro Jahr liegt

Wozu Sie sich verpflichten:

  • Zum oben beschriebenen Schritt-für-Schritt-Registrierungsprozess
  • Zur Beschaffung und jährlichen Verlängerung des WRPAC-Zertifikats
  • Zur Implementierung des OpenID4VP-Protokolls
  • Zur Trust-List-Integration über 27+ Mitgliedstaaten
  • Zu laufendem Compliance-Berichtswesen und Betrieb

Weg 2: Aggregator nutzen (für die meisten Unternehmen)

Diesen Weg sollten Sie wählen, wenn:

  • Sie schnell in den Markt wollen (Tage statt Monate)
  • Sie operative Einfachheit höher gewichten als maximale Kontrolle
  • Sie einen oder wenige klar umrissene Anwendungsfälle integrieren
  • Sie Engineering-Ressourcen lieber auf Ihr Kernprodukt konzentrieren

Was Sie erhalten:

  • API-Integration in 1 bis 2 Tagen
  • Keine eigene Registrierungsbelastung (der Aggregator übernimmt)
  • Produktionsreife bis Dezember 2026 ohne Zeitdruck
  • EU-weite Compliance über die Passporting-Registrierung des Aggregators

Services wie eIDAS Pro bieten dieses Modell nach Artikel 5b(10).


Weg 3: Beratungsleistungen (Mittelweg)

Diesen Weg sollten Sie wählen, wenn:

  • Sie ein eigenes WRPAC möchten, aber Unterstützung benötigen
  • Sie interne Ressourcen haben, aber eIDAS-2.0-Fachwissen fehlt
  • Sie Dokumentationspakete für die nationale Registrierung brauchen
  • Sie Unterstützung bei technischen Spezifikationen möchten (OpenID4VP, Trust Lists usw.)

Was Sie erhalten:

  • Vorgefertigte Dokumentationsvorlagen für Ihr Land
  • Technische Unterstützung bei der Protokollimplementierung
  • Laufende Compliance-Beratung bei regulatorischen Änderungen
  • Sie registrieren sich im eigenen Land auf Basis unserer Dokumentation

eIDAS Pro bietet Beratungspakete für Unternehmen, die eine Eigenregistrierung (DIY) anstreben.

Zeitplan bis Dezember 2026

Wenn Sie die Eigenregistrierung (DIY) verfolgen, ist dieser Zeitplan kritisch:

Mitte 2026 (erwartet):

  • RP-Registrierungsinfrastruktur geht online
  • Antrag sofort einreichen, um Rückstau zu vermeiden
  • Bearbeitungszeit: unbekannt (kann Tage oder Wochen dauern)

Spätes Jahr 2026:

  • Erhalt des Registrierungszertifikats
  • Kontaktaufnahme mit QTSP für das WRPAC-Access-Zertifikat
  • Zertifikatsausstellung: 2 bis 4 Wochen
  • Abschluss der technischen Integration (sollte bereits laufen)

Dezember 2026:

  • EUDI Wallets gehen live
  • Produktive Verifikationen starten
  • Sie müssen bereit sein

Das Risiko: Wenn die Infrastruktur im Juni öffnet und Sie erst im November beginnen, wird es zeitlich sehr eng. Verzögerungen bei Registrierung, QTSP-Aufnahmeprozess oder technischer Integration können dazu führen, dass Sie den Stichtag verpassen.

Der kluge Ansatz: Bereiten Sie die Dokumentation jetzt vor. Starten Sie die technische Integration im DEMO-/MOCK-Modus. Seien Sie bereit, den Antrag unmittelbar nach Öffnung der Infrastruktur einzureichen.

Fazit: Wissen, worauf Sie sich einlassen

Als Relying Party unter eIDAS 2.0 tätig zu werden, ist absolut machbar - aber nicht trivial. Die Registrierungsanforderungen aus Artikel 5b sind klar, die technischen Standards veröffentlicht, und die Infrastruktur kommt Mitte 2026 online.

Doch Klarheit bedeutet nicht Einfachheit. Die DIY-WRPAC-Registrierung ist eine erhebliche Investition in Zeit, Budget und laufenden Betriebsaufwand. Für große Unternehmen mit dedizierten Ressourcen kann das strategisch richtig sein. Für die meisten Unternehmen bietet das Aggregator-Modell (Artikel 5b(10)) den schnelleren, einfacheren und kosteneffizienteren Weg zur Compliance.

Bevor Sie sich für die Eigenregistrierung (DIY) entscheiden, fragen Sie sich:

  • Haben wir 6 bis 12 Monate und 150.000+ EUR für Jahr 1?
  • Haben wir interne Compliance- und Rechtsexpertise?
  • Ist vollständige Kontrolle über den technischen Stack strategisch wichtig?
  • Sind wir auf laufende Wartungs- und Compliance-Aufwände vorbereitet?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „nein“ oder „vielleicht“ beantworten, sollten Sie den Aggregator-Weg ernsthaft prüfen. Wenn Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten, haben Sie oben eine klare Roadmap - und bei Bedarf stehen Beratungsleistungen zur Verfügung.

Die Frist ist Dezember 2026. Wählen Sie Ihren Weg mit Weitsicht.


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Beratungsunterstützung anfragen | eIDAS Pro als Aggregator nutzen

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