Regulatorik

Niederlande öffnen die Altersverifikation für anerkannte private Anbieter – und verschärfen den Online-Alkoholverkauf

Am 5. Oktober hat sich das niederländische Kabinett für Altersverifikation über die staatliche Wallet plus anerkannte private Dritte ausgesprochen und das EU-Ziel Ende 2026 „nicht realistisch“ genannt. Parallel läuft bis 31. Oktober eine Konsultation zur Änderung des Alcoholbesluit. Was das für Online-Händler bedeutet.

eIDAS Pro Team
20. Oktober 2026
7 Min. Lesezeit

Zwei Dokumente, eine Richtung

Wer Alkohol online an Kunden in den Niederlanden verkauft, hat diesen Herbst zwei klare Signale aus Den Haag erhalten.

Am 18. September hat das Gesundheitsministerium (VWS) eine Änderung des Alcoholbesluit (der Durchführungsverordnung zum Alkoholgesetz) in die öffentliche Konsultation gegeben. Am 5. Oktober folgte der Brief an das Parlament Strategie online kinderrechten von Staatssekretär Aerdts (Wirtschaftsministerium). Gemeinsam zeigen sie die Richtung: Das Häkchen „Ich bin 18+“ hat als Standard ausgedient, die Zustellkette wird mitverantwortlich, und die Prüfung soll so wenig Daten wie möglich offenlegen.

Der Kabinettsbrief vom 5. Oktober

Das Kabinett setzt auf einen „öffentlich verwalteten Mechanismus“, also die Integration der EU-Blueprint-Spezifikation in die EUDI-Wallets, „in Kombination mit einem System anerkannter vertrauenswürdiger Dritter“ (unsere Übersetzung). Anerkannte private Anbieter dürfen demnach vergleichbare Dienste anbieten, sofern sie festgelegte Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Datenschutz erfüllen. Mehrere anerkannte Wege sollen verhindern, dass eine zentrale Stelle alle Altersdaten hält. Bevorzugt werden datenschutzfördernde Techniken wie Zero-Knowledge-Proofs. Online-Alkoholverkauf nennt der Brief ausdrücklich als Beispiel für eine gesetzliche Altersgrenze.

Zum Zeitplan ist der Brief deutlich: Das Ziel Ende 2026 aus der Empfehlung der EU-Kommission sei „in der niederländischen Situation nicht realistisch“, wegen zu vieler rechtlicher, technischer und organisatorischer Hürden. Warum dieses EU-Datum ohnehin kein Gesetz ist, erklären wir in Die Ende-2026-Frist, die kein Gesetz ist.

Wichtig ist auch, was fehlt: Es gibt noch keine Anerkennungskriterien, kein Verfahren und keine zuständige Stelle. „Anerkannt“ ist derzeit eine politische Richtung, kein Siegel, das man beantragen kann.

Die NL Wallet selbst soll sich laut De Andere Krant (21. April 2026) um rund ein Jahr auf Ende 2027 verschieben. Das hat ein Sprecher des Innenministeriums bestätigt. Ein offizielles Dokument dazu haben wir nicht gefunden, daher gilt das als berichtet, nicht als bestätigt.

Was im Entwurf des Alcoholbesluit steht

Die Konsultation läuft vom 18. September bis 31. Oktober 2026. Der Entwurf enthält zwei Kernpunkte:

  • Neuer Artikel 5.1: Vor Vertragsschluss stellt der Fernverkäufer mit einem Altersverifikationssystem fest, dass der Käufer 18 ist. Technische Detailanforderungen kommen später per Ministerialverordnung (Alcoholregeling).
  • Neuer Artikel 5.3: Ein sichtbares Kennzeichen auf der äußeren Verpackung, zum Beispiel das NIX18-Logo, zeigt, dass bei der Zustellung das Alter geprüft werden muss. Ein QR-Code reicht laut Begründung nicht.

Die Begründung nennt die Zahlen: Laut der Erhebung von 2024 lag die Einhaltung der Altersgrenze bei Heimlieferkanälen im Schnitt bei 20,2 %. Bei 163 Testkäufen der Aufsichtsbehörde NVWA (Juli 2024 bis Ende 2025) wurde in 85 % der Fälle Alkohol an 17-jährige Testkäufer ausgeliefert.

Für den Datenschutz ist eine Passage besonders wichtig. Zwischen Verifikationsanbieter und Händler soll nur ein 18+-Attribut ausgetauscht werden, „nur ein Ja/Nein … und nicht ein Geburtsdatum oder ein Alter“.

Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht. Das Kennzeichen soll zusammen mit einer geplanten Änderung des Alkoholgesetzes gelten, die auch Zusteller bußgeldpflichtig macht (Kamerstuk 36 884). Für die technischen Anforderungen verspricht das Kabinett eine „angemessene Übergangsfrist“. Unter den bisher 18 öffentlichen Stellungnahmen sind DHL und der Logistikverband TLN. Auch wir haben uns am 23. September als Anbieter von Altersverifikation geäußert.

Was heute schon gilt

Nach Artikel 20 und 20a des Alcoholwet (bis 2021 Drank- en Horecawet) braucht ein Fernverkäufer schon heute drei Dinge. Erstens ein Altersverifikationssystem beim Kauf. Zweitens ein dokumentiertes Verfahren (geborgde werkwijze), das die Zustellung nur an die Adresse oder an einen Abholpunkt sicherstellt. Drittens eine Alterskontrolle bei Übergabe anhand eines Ausweises. Nach dem geltenden Alcoholbesluit genügt beim Checkout bisher eine aktiv beantwortete Altersfrage, also ein Häkchen oder die Eingabe des Geburtsdatums. Die Begründung nennt das selbst „leicht zu umgehen“.

Warum ein Ja/Nein ohne Geburtsdatum schon heute möglich ist

Mit iDIN bestätigen Kunden ihr Alter über die eigene Bank. Der Shop erhält nur ein Ja oder Nein. Er bekommt kein Geburtsdatum, keinen Ausweisscan und kein Selfie. Das entspricht dem Modell, das die Begründung beschreibt. Wie riskant gespeicherte Ausweisdaten sind, zeigte im September der Fall IDScan.net: über 153 Millionen gescannte Führerscheine wurden im Darknet angeboten.

Ehrlich gesagt: Kein System ist heute nach der kommenden Alcoholregeling „zugelassen“, denn die Anforderungen gibt es noch nicht. Der Schritt vom Häkchen zu einer geprüften, datensparsamen Kontrolle ist aber heute möglich.

Zur Wallet: Aus den Personenidentifizierungsdaten (PID) einer EUDI-Wallet erhält ein Verifier das Geburtsdatum und leitet daraus selbst Ja/Nein ab. Ein eigenes „über 18“-Attribut enthält die PID nicht. Ein Ja/Nein ohne Geburtsdatum liefern heute Bank-eID und, wo verfügbar, die EU-Altersbescheinigung (eu.europa.ec.av.1). Wallet-Verifikation ergänzen wir, sobald Zugangszertifikate (WRPAC) erhältlich sind, frühestens ab dem 24. Dezember 2026. Mehr dazu in Warum wir eID integrieren.

Was Händler jetzt tun sollten

  1. Checkout prüfen: aktive Altersfrage vor Vertragsschluss und Hinweis auf die Kontrolle bei Zustellung.
  2. Geborgde werkwijze aktualisieren: jährliche Selbstprüfung erledigt, jederzeit für die NVWA abrufbar.
  3. Mit dem Zusteller sprechen: Ausweiskontrolle an der Tür, ein 18+-Kennzeichen auf dem Karton vorbereiten.
  4. Häkchen durch geprüfte Kontrolle ersetzen. Für WooCommerce siehe Altersverifizierung in WooCommerce mit eIDAS umsetzen.
  5. Bis 31. Oktober Stellung nehmen über das Konsultationsformular. Ein Sitz in den Niederlanden ist dafür nicht nötig.
  6. Beobachten: den finalen Text des Alcoholbesluit, den Entwurf der Alcoholregeling mit Übergangsfrist, die Anerkennungskriterien für private Anbieter und die Änderung des Alcoholwet (36 884).

eIDAS Pro bietet datenschutzfreundliche Altersverifikation für europäische Händler: ein 18+-Ja/Nein über iDIN, ohne Geburtsdatum oder Ausweisscan beim Händler, für WooCommerce, Shopify und per JavaScript-Widget. EUDI-Wallet-Verifikation folgt, sobald die Zertifizierung es zulässt. Beratung buchen →

Stand: 20. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Der Alcoholbesluit-Entwurf ist in Konsultation; der Kabinettsbrief ist eine politische Absichtserklärung. Zitate aus niederländischen Quellen sind unsere Übersetzung.

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